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Kitarecht Folge 180
Mehr dazu von kitarechtler.de:
Wer hat eigentlich das Sagen bei einem §8a – Verfahren? Beim Vorliegen gewichtiger Anhaltspunkte einer Kindeswohlgefährdung muss eine Gefahreinschätzung seitens der Erzieher/innen vorgenommen werden und hierfür eine erfahrene Fachkraft hinzugezogen beratend hinzugezogen werden. Sind sich aber Erzieher/in und Fachkraft nicht einig – wer trifft am Ende die Entscheidung?
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