This is custom heading element

Du bist hier: Experten-Erklärvideos

Kitarecht Folge 180


Mehr dazu von kitarechtler.de:

Wer hat eigentlich das Sagen bei einem §8a – Verfahren? Beim Vorliegen gewichtiger Anhaltspunkte einer Kindeswohlgefährdung muss eine Gefahreinschätzung seitens der Erzieher/innen vorgenommen werden und hierfür eine erfahrene Fachkraft hinzugezogen beratend hinzugezogen werden. Sind sich aber Erzieher/in und Fachkraft nicht einig – wer trifft am Ende die Entscheidung?

Das könnte Sie auch interessieren:

➡️ Datenschutz und die DSGVO – Einsichtsrecht in Emails der Kita-Leitung?

➡️ Erzieherjob-Bewerber erst einmal zum Drogentest?

➡️ Diskriminierung von Kindern oder Eltern bei der Kitaplatz-Vergabe?

§8a-Verfahren: Wer bestimmt am Ende – die insoweit erfahrene Fachkraft?

Privacy Preference Center