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Kitarecht Folge 101


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Sind Kita-Kinder eigentlich wirklich deliktsunfähig oder können sie haften? Tatsächlich sind Kinder bis 7 Jahren deliktsunfähig. In den meisten Kita-Situationen sind Kinder also nicht haftbar. In einem Alter von 7 Jahren bis zur Volljährigkeit besteht eine bedingte Deliktsfähigkeit. Aber welche Rolle spielen die Erzieher/innen, wenn Kita-Kinder zum Beispiel mutwillig Sachen zerstören?

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Die Deliktsunfähigkeit von Kindern in Krippe und Kita

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