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Kitarecht Folge 223


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Warum kann es rechtlich problematisch sein, in Stellenanzeigen, durch Formulierungen wie „Männer gern gesehen“, männliche Kandidaten dazu zu ermutigen, sich für eine freie Stelle zu bewerben? Wieso kann allein der Verdacht einer (geschlechtsspezifischen) Diskriminierung nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) zu Schaden- bzw. Schmerzensgeldansprüchen für den Betroffenen führen? Wie ist die Situation, wenn in der Kita nur weibliche Erzieher*innen arbeiten? Kann die Motivation, ein Gleichgewicht in der Belegschaft herstellen zu wollen und daraus Vorteile für die pädagogische Arbeit zu ziehen, ein Argument für die gezielte Suche nach Männern bei der Stellensuche begründen?

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Diskriminierung bei Erziehersuche

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