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Kitarecht Folge 172


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Kann die Arbeitgeberin, bzw. der Arbeitgeber, also z.B. der Kitaträger ein Attest schon am ersten Tag verlangen? Denn sonst lautet ja die gesetzliche Grundregel: Attest hat nach drei Tagen vorzuliegen. Kann die/der Arbeitgeber/in von der gesetzlichen Regelung abweichen? Drohen dem/r Erzieher/in unangenehme Konsequenzen oder sogar eine Abmahnung?

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Können Kita-Träger von Erzieher/innen eine Krankschreibung schon am 1. Tag fordern?

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