This is custom heading element
Du bist hier: Experten-Erklärvideos
Kitarecht Folge 233
Mehr dazu von kitarechtler.de:
Warum werden im Infektionsschutzgesetz Krankheiten in einem Katalog aufgelistet? Ist ein*e Erzieher*in dazu verpflichtet, sich seinem*r Arbeitgeber*in zu offenbaren, wenn er oder sie an einer dort genannten Krankheit erkrankt ist? Oder fällt das unter den Personaldatenschutz? Aber stellen nun die Krankheiten nach dem Infektionsschutzgesetz die große Ausnahme dieses Grundsatzes dar? Wir erklären mehr dazu im Video.
Das könnte Sie auch interessieren:
➡️ Rentenalter & Regelaltersrente erreicht – Erzieher/in will aber weiter arbeiten?
➡️ Hackerangriff auch auf Kitas denkbar? Immer diese Sache mit den Passwörtern…!
➡️ Warum Erzieher bei einer Abmahnung manchmal einfach mal gar nichts machen sollten!
Infektionsschutz: Müssen Erzieher meldepflichtige Krankheiten dem Träger mitteilen?