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Kitarecht Folge 110


Mehr dazu von kitarechtler.de:

Wie sieht es eigentlich aus, wenn bei einem Unfall in der Kita nicht nur die Erzieher/in sondern auch die Eltern mit Schuld sind? Kann man dabei das Verschulden/die Fahrlässigkeit der Eltern mit dem Erzieher oder der Erzieherin „verrechnen“? Das geht im Rahmen des sogenannten Mitverschuldens, das im BGB geregelt ist. Es gibt also nicht immer „schwarz und weiß“ sondern auch Ausnahmen davon.

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