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Kitarecht Folge 450


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Besteht ein gesetzlicher Anspruch auf unbezahlten Urlaub? Grundsätzlich nicht. Zumindest nicht, wenn der Grund eine tatsächliche Urlaubsreise ist. Ausnahmen gibt es natürlich: bei unvorhergesehenen Gerichts- oder Polizeivorladungen oder Pflegefällen in der Familie. Steht man unter Tarifvertrag, besteht bei tatsächlichem Vorliegen eines wichtigen Grundes ein Anspruch auf Urlaub ohne Lohn.

Was sind wichtige Gründe? Die können sein: Weiterbildungen, Burnout und familiäre Pflegeangelegenheiten. Alle Erzieher/innen die nicht unter Tarifvertrag stehen, z.B. bei freien Trägern angestellt sind, ist dies zwar nicht ganz so klar. Aber: Fragen kostet nichts! Wenn Neuseeland ruft, ist das zwar kein wichtiger Grund, aber wenn der Träger gerne weiter mit dem reisenden Erzieher/in zusammenarbeiten würde – lässt sich auch vieles unjuristisch klären!

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Haben Erzieher ein Recht auf unbezahlten Urlaub?

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