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Kitarecht Folge 149


Mehr dazu von kitarechtler.de:

Sind Klauseln in Betreuungsverträgen in Ordnung, die besagen, dass Eltern sich gegenseitig zur Abgabe und zum Empfang von Willenerklärungen bevollmächtigen? Kann man sich überhaupt zur Abgabe von Willenerklärungen gegenseitig bevollmächtigen? Ist es nicht problematisch, in dem Fall, wenn Eltern sich auf einmal nicht mehr verstehen? Was ist dann mit den Rechten des anderen Elternteils, wenn zum Beispiel das andere Elternteil den Betreuungsvertrag kündigt? Wir erklären diese Probleme im Video.

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Die wechselseitigen Bevollmächtigungen im Kita-Betreuungsvertrag

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