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Kitarecht Folge 399
Mehr dazu von kitarechtler.de:
Mal einen Blick in den Arbeitsvertrag werfen: Steht dort etwas von einer Verfallsklausel, welche die gegenseitige Ansprüche nach einer gewissen Zeit verfallen lässt? Ist das eine Verkürzung der Verjährungsfrist für Überstunden, Gehaltauszahlungen, Schadensersätze etc.? Gelten die gleichen Ausschlusfristen auch für den*die Arbeitgeber*in? Darf sich dieser Ausschluss auch auf den Mindestlohn beziehen?
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