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Kitarecht Folge 147


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Können Kitas die Haftung für die Wertsachen der Kinder einfach im Betreuungsvertrag ausschließen? Oder sind solche Formulierungen vielleicht unwirksam? Wie sollte man den Betreuungsvertrag diesbezüglich am besten formulieren? Wie sieht es bei der Beschädigung von sündhaft teuren Pelzmänteln der Kinder aus? Trifft in dem Fall die Eltern ein Mitverschulden?

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