This is custom heading element
Du bist hier: Experten-Erklärvideos
Kitarecht Folge 431
Mehr dazu von kitarechtler.de:
Plus- und Minusstunden – wie werde ich sie wieder los? Kann ich selbst entscheiden, wann ich diese ausgleiche – oder kann der*die Arbeitgeber*in mir das vorgeben?
Wenn keine Absprache bezüglich der Überstunden getroffen wurde – wird das mit Geld ausgeglichen. Meistens gibts aber einen Freizeitausgleich. Jedenfalls kann der*die Arbeitgeber*in nicht vorgeben, wann Überstunden ausgeglichen werden müssen sondern muss dies ankündigen, mindestens 3 Tage im Voraus.
Und bei Minusstunden? Auch hier kann nicht verlangt werden, diese spontan nachzuarbeiten.
Das könnte Sie auch interessieren:
➡️ Kita muss schließen, keine Betreuung, Eltern können nicht zur Arbeit? Schadensersatz?
➡️ Sonnencreme und Eincremen in der Kita – die Unfallkasse warnt vor Sorglosigkeit!
➡️ Teilzeitverlangen gegenüber dem Träger – Wenn Erzieher auf Teilzeit gehen wollen…