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Kitarecht Folge 456
Mehr dazu von kitarechtler.de:
Der Sommer kommt – mit ihm die Sonne und der Sonnenschein und das niemals versiegende Thema: Sonnencreme! „Mein Kind soll nicht eingecremt werden!“ Was ist zu tun mit solchen Eltern? Können und müssen wir die Kinder trotzdem eincremen? JA! Es gibt den gesetzlichen Kinderschutzauftrag, kindliche Haut MUSS vor UV- Einstrahlung besonders geschützt werden.
Ansonsten kann das Kind nicht an Außenaktivitäten teilnehmen und der Betreuungsauftrag eingehalten werden. Stellen sich die Eltern trotzdem quer, gibt es zwei Alternativen: 1. Eltern kommen selbst in die Einrichtung und cremen ihr Kind mit der gewünschten Sonnencreme ein oder lassen das Kind an sonnigen Tagen gleich zu Hause oder 2. es wird sich von der Kita getrennt.
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