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Kitarecht Folge 438


Mehr dazu von kitarechtler.de:

Der Eintritt in den Rentenbezug bedeutet nicht automatisch das Ende einer Erzieherkarriere! Steht im Arbeitsvertrag keine wirksame Regelung drin, kann man gut und gerne weiter in einem ungekündigten Arbeitsverhältnis sein. Doch was, wenn die Leitung lieber die Mitarbeiter loswerden will? Geht das? und wäre das nicht Altersdiskrimminierung und verstöße gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz? Da ist Vorsicht geboten!

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Kündigung von Erziehern bei Rentenbeginn bzw. Eintritt der Regelaltersrente einfach so möglich?

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