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Kitarecht Folge 70
Mehr dazu von kitarechtler.de:
„Soll ich mich trauen?“, „Für mich ist das eine Selbstverständlichkeit!“ oder „Geht gar nicht für mich!“
Wie man dazu auch steht. Fest steht jedenfalls: Zu den Vorbereitungen der Medikamentenabgabe in der Kita sollte grundsätzlich eine Einwilligung sowie eine Haftungsfreistellungs-Erklärung der Eltern gehören – gerade letztere schadet ja erst einmal nichts.
Außerdem sollte eine ausführliche, schriftliche Anweisung eines Arztes oder einer Ärztin vorliegen, wie das Medikament anzuwenden ist.
Ist aber so eine Haftungsfreistellung nicht problematisch? Würde diese von Gerichten überhaupt akzeptiert werden? Sollte man eventuell diesbezüglich eine notarielle Beurkundung einholen? Wir erläutern, was uns in diesem Fall sinnvoll erscheint.