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Kitarecht Folge 459


Mehr dazu von kitarechtler.de:

Ein/e Erzieher/in kommt zum Arbeitgeber oder der Arbeitgeberin mit einem eher unangenehmen Anliegen – man sei nämlich – leider, leider – etwas pleite. Damit unser/e Erzieher/in sorgenfrei und mit aller Energie weiter in der Kita arbeitet, kann es dann für den Träger durchaus sinnvoll sein, ein Arbeitgeberdarlehen zu gewähren.

Aber wichtig! Alles sollte schriftlich festgehalten werden. Denn Arbeitsverhältnisse halten schließlich nicht ewig und wenn das Ende kommt und der/die Erzieher/in geht, kann man sich so viel unnötigen Streit sparen.

Die Kündigung des Arbeitsvertrags bedeutet nämlich nicht automatisch eine Kündigung des Darlehensvertrags! Daher nicht vergessen: Regelungen über das Zurückzahlen der Gesamtsumme sowie Zinsen etc. immer genau schwarz auf weiß festhalten!

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