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(Anzeige) Oft wird behauptet, dass es erst nach der dritten Abmahnung eine Kündigung ausgesprochen werden kann. Aber stimmt das überhaupt?


Mehr dazu von kitarechtler.de:

„Bis zur Kündigung muss man mindestens drei Abmahnungen erhalten haben“ – mit diesem Gerücht wollen wir heute aufräumen. Denn es ist schlicht und einfach falsch.

Die Kündigung ist abhängig von der Schwere des Verstoßes. Ist dieser sehr gravierend, ist garkeine Abhmanung notwendig – man kann sofort gelkündigt werden.

Ist er hingegen nur leicht, kann man auch mehr als drei Mal abgemahnt werden. An die pauschale Zahl der drei Abmahnungen sollte sich also nicht gehalten werden!

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Erklärvideo: 3 Abmahnungen und die Kündigung kommt?

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