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(Anzeige) Immer wieder die Frage: Wohin mit dem vorgelegten Führungszeugnis eines Erziehers? In die Personalakte? Gesondert in einen großen Aktenschrank in der Einrichtung oder im Träger-Büro? Was gilt im Rahmen des Personaldatenschutzes?
Mehr dazu von kitarechtler.de:
Was passiert mit dem erweiterten Führungszeugnis? Soll es in die Personalakte oder zurück an den/die Arbeitgeber/in?
Das Führungszeugnis gehört nicht in die Personalakte! Das verstößt sonst gegen Datenschutzbestimmungen! Ein einmal vorgelegtes Führungszeugnis muss also keinesfalls in der Personalakte verbleiben.
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