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Kitarecht Folge 74
Mehr dazu von kitarechtler.de:
Hinreichende Hygiene in Krippe, Kindergarten und Hort kann man auch als eine Form des Kinderschutzes verstehen.
Daher ist es nur zu begrüßen, wenn viele Einrichtungen bei diesem Thema nicht nur in der eigenen Kita-Küche „hinterher“ sind, sondern auch einen strengen Blick darauf werfen, was Eltern gerade bei Geburtstagen ihrer Kinder da so anschleppen.
Daher: Folgt nun nach dem „Kuchenverbot“ auch das „Obstverbot“? Im ersten Fall haben einige Kitas das Mitbringen von selbstgemachten Kuchen in die Kita verboten, da nicht sichergestellt werden kann, dass in der Küche zuhause alle Hygiene -Vorschriften eingehalten wurden. Gerade, wenn Eier verwendet werden, ist ja besondere Aufmerksamkeit erforderlich. Aber ist das auch auf Obst anzuwenden? Und wie praktikabel ist so eine Regelung wirklich?
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