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Kitarecht Folge 259


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Wie sollen sich Arbeitgeber*innen verhalten, die einer*m Erzieher*in kündigen, weil der Verdacht einer Straftat vorliegt? Darf so etwas im Arbeitszeugnis stehen? Oder gilt die Unschuldsvermutung bis die Person verurteilt ist? Aber überwiegt an dieser Stelle nicht der Kinderschutz? Welche Formulierungen können im Arbeitszeugnis genutzt werden, die nicht gegen die Unschuldsvermutung verstoßen?

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