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Kitarecht Folge 26
Mehr dazu von kitarechtler.de:
„Mir reicht es! Ich beschwere mich jetzt! So geht das nicht mehr weiter hier!“
Dürfen sich Erzieher*innen eigentlich bei dem*r Arbeitgeber*in beschweren? Natürlich! Denn es gibt das sogenannte Beschwerderecht. Und wie der Name schon sagt: Es ist ein „richtiges“ Recht!
Der Kita-Träger als Arbeitgeber*in ist dann verpflichtet, diese Beschwerde zu prüfen und dieser sollte dann (falls er sie für begründet hält) für Abhilfe zu sorgen. Was dagegen nicht passieren darf: Eine „Bestrafung“, weil man sich gegenüber dem Hort- oder Kindergartenträger beschwert hat. Denn es gilt das sogenannte Maßregelungsverbot des §612a BGB.
Und dieses Maßregelungsverbot besagt: „Der Arbeitgeber darf einen Arbeitnehmer bei einer Vereinbarung oder einer Maßnahme nicht benachteiligen, weil der Arbeitnehmer in zulässiger Weise seine Rechte ausübt.“
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