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Kitarecht Folge 245


Mehr dazu von kitarechtler.de:

Wenn die Kollege*innen krankheitsbedingt ausfallen oder im Urlaub sind – darf der Kita-Träger einfach so auf das E-Mail Programm seiner Beschäftigten zugreifen? Warum überwiegt das Interesse des*r Arbeitnehmers*in darin, dass private E-Mails nicht von dem Träger gelesen werden? Geben auch schon der Betreff und Absender*in genug Auskünfte für einen Verstoß gegen den Datenschutz? Kann die private Nutzung des E-Mail Accounts vielleicht ausgeschlossen werden? Mehr dazu im Video.

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Datenschutz: Darf der Kita-Träger während Urlaub / Krankheit meine E-Mails lesen?

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