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(Anzeige) In anstehende Personalgespräche wird ja häufig so manches an Erwartungen hineinprojiziert. Meist leider eher Negatives. Aber häufig kann dies ja auch begründet sein. Vor allem wenn die Stimmung angespannt ist, es womöglich auch Verfehlungen im Arbeitsverhältnis gegeben hat oder Beschwerden von oder über Kollegen – Stichwort: Mobbing – zur Sprache kommen sollen, kann es durchaus auf jedes Wort ankommen.

Um sich nachher nicht Vermutungen oder Streitereien aussetzen zu müssen, was in einem solchen Personalgespräch gesagt oder eben auch nicht gesagt wurde, könnte man als Erzieher auf die Idee kommen, um die Anwesenheit eines Zeugen zu bitten bzw. einen solchen einzufordern.

Aber muss sich die Kitaleitung oder ein Trägerverantwortlicher auf ein solches Ansinnen einlassen? Oder erlaubt das Weisungsrecht – auch Direktionsrecht genannt – stets, dass der Arbeitgeber vorgibt, wie ein solches Gespräch abläuft?


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Um sich nachher nicht Vermutungen oder Streitereien aussetzen zu müssen, was in einem solchen Personalgespräch gesagt oder eben auch nicht gesagt wurde, könnte man als Erzieher auf die Idee kommen, um die Anwesenheit eines Zeugen zu bitten bzw. einen solchen einzufordern.

Aber muss sich die Kitaleitung oder ein Trägerverantwortlicher auf ein solches Ansinnen einlassen? Oder erlaubt das Weisungsrecht – auch Direktionsrecht genannt – stets, dass der Arbeitgeber vorgibt, wie ein solches Gespräch abläuft?

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Erklärvideo: Haben Erzieher ein Recht auf Zeugen im Personalgespräch?

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