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(Anzeige) Was ist rechtlich zulässig, wenn es während der Probezeit eines Erziehers oder sonstigen Beschäftigten in der Einrichtung so richtig „knirscht“? Kann einfach so durch den Beschäftigten oder den Träger die fristlose Kündigung ausgesprochen werden – weil es ja noch die Probezeit ist?
Mehr dazu von kitarechtler.de:
Kann in der Probezeit einfach fristlos gekündigt werden?
Nein, so einfach ist das nicht. Denn man braucht einen wichtigen Grund zur Kündigung. Möglich ist aber: die Festlegung einer Frist von zwei Wochen mit variablem Kündigungstermin. Dann ist es leichter für die Parteien – ein „wichtiger Grund“ muss nicht genannt werden. So kann geschaut werden, ob man zusammen passt oder nicht..
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