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Kitarecht Folge 428


Mehr dazu von kitarechtler.de:

Elternzeit ins Arbeitszeugnis reinschreiben – Ja oder Nein?

Wenn ich einen beachtenswerten Teil meiner Arbeitszeit fehle, angenommen 2 Jahre, dann sollte das auch im Arbeitszeugnis kenntlich gemacht werden. Denn es besteht der Grundsatz der Zeugniswahrheit.

Allerdings ist es wie immer vom Einzelfall abhängig. Mehr dazu im Video!

Gehört die Elternzeit ins Arbeitszeugnis von Erziehern und anderen Träger-Beschäftigten?

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