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Kitarecht Folge 58
Mehr dazu von kitarechtler.de:
„Hast du schon gehört? Nein? Warte, dass musst du dir anhören! Heute auf Arbeit hat nämlich…“
Was sollte man als Kita-Träger tun, wenn Erzieher/innen oder sonstige Beschäftigte der Einrichtung sensible Informationen über die Kita, Kolleg/innen oder Kinder in ihrem privaten Umfeld oder zwar innerhalb des Trägers aber außerhalb Einrichtung munter weiter erzählen?
Die Verschwiegenheit ist ein essentieller Teil des Arbeitsvertrags und gilt sogar auch ungeschrieben. Darüber hinaus gibt es ja auch noch die Verpflichtung auf den Datenschutz! Der Träger als Arbeitgeber/in hat somit weitreichende Möglichkeiten gegen den entsprechende/n Erzieher/in vorzugehen. Mehr dazu im Video!
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