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Kitarecht Folge 460


Mehr dazu von kitarechtler.de:

Die Kinder sind meist ganz stolz, wenn sie ihre selbst gemalten „Kunstwerke“ an der Wand in ihrer Kita hängen sehen.

Einige Eltern geraten könnten jedoch in Empörung ausbrechen, wenn unter dem Bild noch der Name ihres Sprösslings steht. Denn sie meinen einen Datenschutzverstoß darin zu erkennen! Die Frage ist aber, ob es sich überhaupt um einen Fall handelt, den die DSGVO schützen sollte. Dafür muss es sich um Informationen handeln, bei denen ein besonderes Geheimhaltungsinteresse besteht.

Wohl nur mit viel krimineller Phantasie könnte man sich vorstellen, dass beim Malen mit Fingerfarben, die Fingerabdrücke von den Kindern zu erkennen sind. Ansonsten sollte es schwerfallen, die bunten Kritzeleien als besonders sensible Daten der Betroffenen, also der Kinder, einzustufen. Mehr dazu im Video!

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