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Kitarecht Folge 33
Mehr dazu von kitarechtler.de:
Als Arbeitnehmer/in den Träger bei der Kitaaufsicht oder bei anderen Stellen anschwärzen geht gar nicht – oder vielleicht doch? Meldet ein/e Erzieher/in den/die Arbeitgeber/in bei öffentlichen Stellen, sorgt dieses häufig für Ärger beim Kita-Träger.
Aber ist in solchen Fällen gleich eine Kündigung möglich? Was sind Schritte, die Erzieher/innen gehen sollten, bevor sie den/die Arbeitgeber/in irgendwo aufgrund eines tatsächlichen oder vermeintlichen Fehlverhaltens melden? Sollte das Ganze nicht zuerst innerbetrieblich geregelt werden? Mehr dazu im Video!
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