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Worum geht es?

Mit einem Zwischenzeugnis erfährt man nicht nur die Einschätzung der Leistung und des Verhaltens im Arbeitsverhältnis. Praktischerweise bindet es auch den Träger als Arbeitgeber in einem gewissen Umfang in Hinblick auf das (End-) Arbeitszeugnis.

Denn z.B. ein Zwischenzeugnis mit der Note „Sehr gut“ in der abschließenden Leistungsbeurteilung und in den Einzelpunkten muss sich dann natürlich auch mindestens in großen Teilen im (End-) Arbeitszeugnis wiederfinden. Es sei denn, es liegt zwischen dem Zwischenzeugnis und der Beendigung des Arbeitsverhältnisses ein langer Zeitraum und/oder es hat sich zwischenzeitlich eine erhebliche Verfehlung ereignet.

Eine wichtige Funktion eines Zwischenzeugnis ist dabei natürlich auch, Einschätzungen zu einem gewissen Zeitpunkt festzuhalten. Dies gilt um so mehr, wenn der Verlust dieser Beobachtungen und Einschätzungen droht – zum Beispiel weil es einen Wechsel der unmittelbaren Vorgesetzten, der Kitaleitung, gibt, man selber die Einrichtung innerhalb eines Trägers wechselt oder bereits ein Beschäftigungsverbot mit anschließender Elternzeit absehbar ist.

Denn wer garantiert sonst, dass sich am Ende eines Arbeitsverhältnisses jemand noch ausreichend positiv an einen als Erzieher etc. erinnert?

Dazu dient die oben über das PDF-Symbol downloadbare Mustervorlage!

Muster-Vorlage für die Bitte um ein Zwischenzeugnis
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