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Kitarecht Folge 443


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Wenn Eltern ständig zu Spät kommen – immer wieder 15 oder 20 Minuten oder auch mal bis nachts um halb eins – was kann man tun?

Auch Erzieher/innen wollen und müssen in ihren wohlverdienten Feierabend! Durch Unpünktlichkeit verletzen Eltern ihre Pflicht aus dem Betreuungsvertrag.

Aber was ist zu tun? Das Kind selbst mit nachhause nehmen? – Auf keinen Fall! In der Einrichtung übernachten? – Wohl eher. Aber der Arbeitgeber sollte seine Erzieher/innen auch davor schützen und vertraglich regeln, wie lange mindestens aber auch maximal auf Eltern gewartet werden soll. Als andere Alternative gibt es dann den Kindernotdienst.

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