This is custom heading element

Du bist hier: Experten-Erklärvideos

(Anzeige) Rund um das Thema ‚Abmahnung‘ gibt es ja schon im Arbeitsrecht viele Missverständnisse und Falschvorstellungen.

Geht es dann auch noch um Abmahnungen in Kita, Kindergarten oder Hort und dann auch noch um Abmahnungen gegenüber Eltern in der Kita kommen häufig zusätzlich die wildesten Vorstellungen hoch.


Mehr dazu von kitarechtler.de:

Dabei steht oft in erster Linie die Befürchtung, es könne – zack! – ganz schnell mal eine Abmahnung gegenüber sich lediglich beschwerende Kindergarten-Eltern geben, gegen die man sich dann auch gar nicht so richtig wehren könne. Oder etwa, wenn man im Amt eines Elternvertreters oder Kitabeirats die Interessen anderer mit Nachdruck vertritt, könnte es etwas ungemütlich werden. Aber stimmt das überhaupt?

Natürlich nicht. Auch bei Abmahnungen gegenüber Eltern in der Krippe oder Kita verhält es sich nicht anders als bei arbeitsrechtlichen Abmahnungen. Es muss überhaupt erst eine Pflichtverletzung im Betreuungsverhältnis vorliegen, bevor eine Kitaleitung oder ein Kita-Träger ernsthaft über eine Abmahnung nachdenken kann.

Liegt keine Pflichtverletzung vor bzw. handelt man im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben, wird es auch mit einer kunstvoll formulierten Abmahnung nichts.

 Anwaltstipp: Auch eine Abmahnung im Kitabereich kann selbstverständlich rechtlich überprüft werden! Stellt sich hierbei eine Abmahnung als ungerechtfertigt heraus, kann man gegen eine solche selbstverständlich auch vorgehen, um später nicht womöglich Rechtsnachteile zu haben!

Rechtsanwalt Holger Klaus I kitarechtler.de

Das könnte Sie auch interessieren:

➡️ Einem Kita-Kind zur Strafe den Nachtisch verweigern?

➡️ Warum ein Zwischenzeugnis für Erzieher oft von Vorteil ist!

➡️ Rentenalter & Regelaltersrente erreicht – Erzieher/in will aber weiter arbeiten?

Erklärvideo: Wie schnell können Kita-Eltern eine Abmahnung oder Kündigung erhalten?

Privacy Preference Center