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Kitarecht Folge 327


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Wenn sich die Eltern trennen, beide aber Auskünfte über ihr Kind von der Kita verlangen – darf der*die Erzieher*in nur mit einem der Elternteil sprechen? Was gilt, wenn nur ein Elternteil den Betreuungsvertrag unterzeichnet hat? Hat man als Sorgeberechtigte*r nicht immer einen Anspruch auf Auskunft? Oder gilt dieser nur gegenüber der*m anderen Sorgenberechtigten? Und kann ich mir als Erzieher*In auch aussuchen, mit welchem Elternteil ich das Entwicklungsgespräch führe?

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Informationspflichten und Auskünfte der Kita wenn sich Eltern streiten

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