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Kitarecht Folge 63


Mehr dazu von kitarechtler.de:

Eine Empfehlung der Unfallkasse Berlin sagt eindeutig: Kinder mit Kordeln an der Kleidung dürfen nicht auf die Klettergerüste auf dem Kita-Freigelände und natürlich auch nicht auf die Kletterlandschaften und Hochebenen innerhalb der Einrichtung gelassen werden!

Zwar gibt es eine Selbstverpflichtung der hiesigen/r Hersteller/in von Kinderkleidung, entsprechende Kordeln nicht mehr zu verwenden. Allerdings gibt es viele Kleidungsstücke aus dem Ausland und natürlich hat so manches Kleidungsstück schon eine lange Reise über die verschiedenen Kinder-Flohmärkte hinter sich und wurde womöglich bereits vor der Selbstverpflichtung produziert.

Im Rahmen der ordnungsgemäßen Ausübung der Aufsichtspflicht gehört es daher auch dazu, hier mit einem kritischen Blick die tägliche Kleiderwahl von Mama oder Papa für ihr Kind zu begleiten. 

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Kleidung mit Kordeln muss zu einem Klettergerüst-Verbot führen

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