This is custom heading element

Du bist hier: Experten-Erklärvideos

Kitarecht Folge 130


Mehr dazu von kitarechtler.de:

Wie sollte man damit umgehen, wenn der behördlich festgestellte Betreuungsbedarf eines Kindes sich plötzlich ändert? Welche Probleme ergeben sich dadurch für Kita-Träger und Eltern? Ist eine Teilkündigung des Betreuungsvertrags möglich? Wer muss in diesen Fällen die Mehrkosten tragen? Welche rechtliche Grundlage gibt es für Kündigungen? Wir erklären im Video was Kita-Träger tun können und was die „Störung der Geschäftsgrundlage“ damit zu tun hat.

Das könnte Sie auch interessieren:

➡️ Datenschutz – Kinder können selbst die Kita-Foto-Einwilligung widerrufen!

➡️ Wenn Erzieher in der Kita nicht fotografiert werden wollen?!

➡️ Datenschutz – Darf der Kita-Träger während Urlaub / Krankheit die E-Mails seiner Beschäftigten lesen?

Wenn sich der Betreuungsbedarf verringert – Teilkündigung des Betreuungsvertrages möglich?

Privacy Preference Center