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(Anzeige) Bei Elternkonflikten und dem vertragsbrüchigen Verhalten von Eltern strellt sich die Frage, wie im Einzelfall reagiert werden sollte. Lediglich eine Ermahnung mag nicht den gewünschten Effekt erzielen. Daher stellt sich die Frage, ob man Eltern ebenso wie Arbeitnehmer nicht auch abmahnen kann, um im Wiederholungsfall gegebebenfalls auch die (fristlose) Kündigung des Betreuungsvertrages aussprechen zu können.
Mehr dazu von kitarechtler.de:
Kann man Eltern abmahnen? – Ja!
Für Fehlverhalten aus dem Betreuungsverhältnis, z.B. wenn Kinder permanent zu spät abgeholt werden. Und diese Abmahnnung ist auch erforderlich um später eventuell eine Kündigung aussprechen zu können.
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