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(Anzeige) Kann ein Kita-Träger einem Erzieher oder einem sonstigen Beschäftigen in der Einrichtung mit einem Kündigungsschreiben kündigen auf dem sich lediglich eine zuvor eingescannte Unterschrift eines Träger-Verantwortlichen oder der Kitaleitung befindet?


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Wie schlau ist es, eine Kündigung mit eingescantter Unterschrift auszuhändigen? Ehrlich gesagt – gar keine schlaue Idee. Denn: Eine Kündigung muss eigenhändig unterschrieben werden, ansonsten ist sie schlichtweg unwirksam. Eine eingescannte Unterschrift reicht jedenfalls nicht aus.

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