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(Anzeige) Tiere in der Kita, seien es Regenwürmer, Schnecken, Igel, Fische, Meerschweinchen, Hamster oder Hund und Katze, können manchmal auch das Gesundheitsamt oder Veterinäramt auf den Plan rufen.

Daher sollte vorher von Erziehern und Kitaleitung gut geprüft werden, was an „Papieren“ wie Attesten oder Unbedenklichkeitsbescheinigungen vorliegen sollte. Aber woher das Wissen dazu nehmen?


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Sicherlich ist oftmals bekannt, dass gewisse Tiere entwurmt sein müssen, bevor sie den Kindergarten-Alltag bereichern dürfen. Aber was ist mit eher etwas exotischen Tieren wie Papagei oder etwa bei Echsen? Und wie verhält es sich zum Beispiel mit einem „Ameisen-Hotel“ in der Einrichtung? Zulässig?

 Anwaltstipp: Vorher schlau machen ist Trumpf! Dabei sollte nicht vergessen werden, dass die eigene Kita-Aufsichtsbehörde sich auch gleichzeitig als Fachberatung versteht. Davon sollte man Gebrauch machen und eben Beratung auch einfordern.

Ungeachtet dessen kann man sich natürlich auch an andere Behörden mit der Bitte um Hinweise wenden. Zur Not auch anonym, wenn man zum Beispiel die oftmals begründete Angst hat, eventuell „schlafende Hunde“ zu wecken.

Rechtsanwalt Holger Klaus I kitarechtler.de

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